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VLÖ und SLÖ werden das Recht auf Heimat niemals in Frage stellen und niemandem absprechen

Der Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ) und die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) werden sich immer für das Recht auf Heimat einsetzen und sich niemals anmaßen, Heimatvertriebenen das Recht auf Heimat, Vermögen und Wiedergutmachung abzusprechen – weder den Flüchtlingen der Welt von heute noch selbstredend den eigenen heimatvertriebenen Landsleuten“, so VLÖ-Präsident Dipl.-Ing. Rudolf Reimann und SLÖ-Bundesobmann Gerhard Zeihsel zum jüngsten Paradigmenwechsel der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Deutschland. Jede Vertreibung von Menschen aus ihrer angestammten Heimat aufgrund ihrer Ethnie ist im Sinne des Völkerrechtes als ein Verstoß gegen ein Menschenrecht zu werten.

„Für uns bleibt das Recht auf Heimat auch deswegen bestehen, damit künftiges Unrecht der gleichen Art auch vermieden werden kann. Denn alles andere gibt nur denen Recht, die zuerst vertreiben und über Jahre und Jahrzehnte darauf vertrauen, daß die Vertriebenen und Verjagten ohnehin irgendwann auf ihre angestammte Heimat vergessen und darauf verzichten“, so Reimann und Zeihsel ergänzend.

„Der Blick auf Serbien zeigt ja gegenwärtig, wie selbst ein ehemaliger Vertreiberstaat im Rahmen seiner vorbildlichen Restitutions- und Rehabilitationsgesetzgebung konstruktive Schritte setzen kann und die dunklen Kapitel seiner Geschichte Schritt für Schritt aufarbeitet“, blickt Reimann auf die VLÖ-Anstrengungen in den letzten Jahren zurück, vertriebenen und entrechteten Donauschwaben die bestmögliche Unterstützung seitens des Verbandes zu geben.

„Es steht Entrechteten, Enteigneten und Vertriebenen natürlich zu, selbst auf ihr Grundrecht auf Heimat zu verzichten. Verbänden und Verbandsobleuten steht es hingegen aber nicht zu, auf das individuelle Recht auf Heimat, Eigentum und Vermögen zu verzichten. Man muss eigene Verhandlungspositionen im vorauseilenden Gehorsam nicht auch noch künstlich schwächen“, so Reimann, Zeihsel und Kapeller.

Es wird ausdrücklich betont, daß der VLÖ und die SLÖ auch zukünftig das Recht auf Rückgabe bzw. gleichwertigem Ersatz oder Entschädigung des konfiszierten Eigentums der Heimatvertriebenen als zentrales Anliegen in ihrem Aufgabenbereich sehen.

 „Wir sind Interessensvertreter derer, die unschuldig nach Ende des Zweiten Weltkrieges millionenfach enteignet, verjagt und vertrieben wurden. Und zu diesen Aufgaben stehen wir auch“, betonen Reimann und Zeihsel einhellig. (PA VLÖ)

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