Schachtschneider Klage
Von Matthias Hellner

Univ.-Prof. Karl Albrecht Schachtschneider
Während die herrschende Klasse in der BRD am 25. Mai über das EU-Fiskalpaket und den erweiterten EU-Rettungsschirm ESM im deutschen Bundestag abstimmen ließ und damit Bankenrettung und Sparpolitik vorantreibt, mehrt sich der Protest gegen diese Politik der Regierungskoalition und auch großteils der Opposition. Bürgerbündnisse, denen unter anderem auch Herta Däubler-Gmelin angehört, die als SPD-Bundesjustizministerin in der Ära Gerhard Schröder nicht unbedingt durch abweichende Meinungen auffiel, fordern Bürgerbefragungen oder drohen mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Somit steht einer der ältesten und bekanntesten Euro-Skeptiker, Univ.-Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der ebenfalls eine neue Klage gegen Fiskalpaket und ESM vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt, nicht mehr allein auf weiter Flur. Schon 1998 legte der 2006 emeritierte Staatsrechtsprofessor gemeinsam mit den Ökonomen Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty eine erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß, den Euro einzuführen, ein.
Im Mai 2010 ging das Quartett, erweitert um den ehemaligen Thyssen-Chef Dieter Spethmann gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, welches die bundesdeutschen Hilfszahlungen bei der griechischen Finanzkrise der Jahre 2009/2010 regelte, mit einer Verfassungsbeschwerde vor. Noch kurz vor der Verhandlung im Juli 2011 betonten die drei Ökonomen und zwei Juristen bei einer Pressekonferenz, daß ein klares Nein des höchsten deutschen Gerichtes nicht zu erwarten sei. Starbatty erwartete stattdessen, daß die Karlsruher Richter lediglich den „finanzpolitischen Leichtsinn“ bremsen würden. Sollte das Verfassungsgericht die Griechenlandhilfen gänzlich kippen, „säßen im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts lauter Helden“. Daran glaubte er jedoch nicht und sollte auch rechtbehalten.
Schachtschneider, der auf selbiger Pressekonferenz kritisierte, daß der vollständige Zusammenbruch des Systems durch die Milliardenhilfen für Griechenland, Irland und Portugal nur hinausgeschoben und der Fall des Euro dann genutzt werde, um einen Einheitsstaat in Europa zu errichten, sah schon zu Beginn der Krise 2010 das Experiment Euro als gescheitert an.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe könnte nun, bei neuerlichen Klagen gegen Fiskalpaket und ESM hilfreich werden. In dem Urteil hatten die Richter deutlich festgestellt, daß der Bundestag sein Budgetrecht nicht in der Substanz aufgeben dürfe, weder ganz noch teilweise.
Und im Zuge der Eurorettung wird das Haushaltsrecht der einzelnen Parlamente stark eingeschränkt. Ein großes Manko am Fiskalpakt sehen seine Kritiker darin, daß er von den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht einfach gekündigt werden kann. Zudem erlangen Kommission und Ministerrat weitgehende Kontrollbefugnisse über die einzelnen nationalen Haushalte, ohne daß das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken können. Ein weiterer Punkt, der von den Kritikern ins Feld geführt wird, besteht in der Tatsache, daß die Haftungshöhe für die BRD und auch andere Staaten letztendlich unklar sei. Zwar seien zusätzliche Beiträge für den 700-Milliarden-Euro-Fonds nicht ausdrücklich vorgesehen, wenn die Finanzkrise aber solche Ausmaße annehmen sollte, daß die Deckungssumme nicht mehr ausreicht, wird es ohne Nachschußpflicht nicht gehen. Wenn der Bundestag über den ESM abstimme, könne er daher nicht abschätzen, welche Haftungssummen er eigentlich bewillige, so Däubler-Gmelin. Falls die Rettungsschirme EFSF und in weiterer Folge auch ESM auch noch weitere in Not geratene Staaten retten müßten, werde angesichts der unvorstellbar hohen Haftungssummen dann schon über die Verfügbarkeit von 60 Prozent des Bundeshaushalts vorab entschieden sein. Die Skeptiker des Zwangserhaltes der Währungsunion fordern daher auch von der Bundesregierung Klarheit, welche Sozialkürzungen oder Steuererhöhungen dies zur Folge hätte.
So überlegen Gegner des ESM, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die deutsche Einzahlungen in den ESM untersage, bis die Verfassungsklage entschieden sei. Ohne das deutsche Geld könnte der ESM aber nicht wie geplant am 1.7. seine Tätigkeit aufnehmen. Die Hoffnungen der Kritiker, daß etwas bewirkt werden könne, sind allerdings geteilt. Fraglich ist schlußendlich, wie das Bundesverfassungsgericht reagiert. In einem Interview wertete Prof. Schachtschneider einmal die Entscheidung des Gerichts zur Beschwerde gegen die Währungsunion: „Das Scheitern der Währungsunion war schon damals (1998) klar, aber die Vision, mittels der Währungsunion den großen Unionsstaat herbeizwingen zu können, war so machtvoll, daß das Gericht das Recht hinter diese Politik zurückgestellt hat.“ Unter diesen Vorzeichen kann man wirklich nur abwarten, die Erfahrung lehrt aber, daß man nicht allzu hohe Erwartungen in die Entscheidungen der Gerichte setzen sollte.