Rumänische Wiedergutmachungsleistung für Zwangsarbeiter
„Nicht viel, aber sie hilft den Betroffenen“
Anfang April 2013 wurde im rumänischen Parlament ein Entschädigungsgesetz für jene Personen beschlossen, die ab dem Herbst 1944 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert wurden. Aus dem rumänischen Raum waren es vor allem zehntausende Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben. Rumänien half den Sowjets damals bei der Durchführung dieser Zwangsaktion, weshalb Rumänien bis heute eine moralische Mitverantwortung trägt, zu der sich Bukarest im Unterschied zu anderen ehemaligen kommunistischen Regimen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa bekennt.
Die ehemaligen GULAG-Zwangsarbeiter erhalten monatlich eine Entschädigungszahlung auf ihre Renten von 50 Euro. „Das ist zwar nicht viel Geld, wenn man bedenkt, welche Sklavenarbeit die betroffenen Volksdeutsche unter unmenschlichsten Bedingungen zu verrichten hatten. Berücksichtigt man aber die wirtschaftliche Lage für alte Menschen in Rumänien, ist ein Betrag von 50 Euro zusätzlich zur Pension eine große Hilfe“, meint DWA-Präsident Peter Wassertheurer. Einen wesentlichen Beitrag zum Zustandekommen dieses Entschädigungsgesetzes kam von Seiten des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in der BR Deutschland, wofür große Anerkennung für diese Leistung auszusprechen ist.