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Max Weber über legitime Herrschaft

Max_Weber_1907Von Georg Immanuel Nagel

In seinem Essay „Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft“ analysierte der Soziologe und Philosoph Max Weber, welche Arten von Herrschaft vom Volk anerkannt würden und wie sie sich hinsichtlich ihrer „Legitimität“ begründeten.

Als Herrschaft betrachtet Weber „die Chance, Gehorsam für einen bestimmten Befehl zu finden“. Dies kann freilich auch nur auf Grund „zweckrationaler Erwägungen“, sprich wegen eines sich davon erhofften persönlichen Vorteils erfolgen, sowie lediglich auf Grund von „Sitte“, also „dumpfer Gewöhnung an das eingelebte Handeln“ oder der reinen „persönlichen Neigung“ des Beherrschten. Wenn ausschließlich solche Gründe eine Herrschaft stützen, ist sie normalerweise sehr labil.

Genau diesen Zustand haben die westlichen Demokratien gegenwärtig. Von weiten Teilen der Bevölkerung werden die mittlerweile degenerierten Parteienstaaten als eigentlich undemokratisch empfunden. Das Volk fühlt sich nicht mehr vertreten, es herrscht „Politikverdrossenheit“. Die staatstragende Kaste besteht im Wesentlichen aus den Nutznießern des Systems, die von ihm profitieren, während die unteren Schichten immer mehr verarmen und deren Lebensqualität zunehmend abnimmt. Trotz allem ist das Volk gegenwärtig nur schwer in größeren Mengen zum Widerstand zu bewegen, was wohl der jahrzehntelangen „dumpfen Gewöhnung“ geschuldet ist. Zu den Anhängern der herrschenden Ordnung, welche durch „persönliche Neigung“ motiviert sind, muß man wohl alle politisch korrekt gesinnten Leute zählen, welche aus zivilreligiösen Gründen das Gegenwärtige für das Beste halten.

Üblicherweise stützen sich stabile Herrschaften jedoch auf „Rechtsgründe“, also verinnerlichte Vorstellungen ihrer „Legitimität“, derer es drei Typen gibt. Der erste Typus ist die „legale Herrschaft kraft Satzung“, deren reinste Form die „Bürokratie“ ist. Die Verwalter der Ordnung sind vom Herrn ernannte „Beamte“, die Gehorchenden sind „Bürger“. Alle sind lediglich verbunden durch eine allseits anerkannte, jedoch im Grunde willkürliche Verfassung. Als legitim wird angesehen, was formal korrekt gesetzt wurde. Die herrschenden Personen haben nicht aus sich selbst heraus Gewalt, sondern nur Kraft der Rechtsordnung, die sie erhoben hat. In ihrer Herrschaft selbst gehorchen sie wiederum Regeln, den Gesetzen. Der Befehlende ist ein bloßer „Vorgesetzter“, welcher sich durch „sachliche Kompetenz“ legitimiert. Der Beamtenapparat funktioniert nur bei gegebener „Betriebsdisziplin“.

Die Ordnung innerhalb eines kapitalistischen Betriebes ist in dieser Hinsicht dem reinen Bürokratenstaat ähnlich. Persönlichkeit ist unwichtig, der Betrieb muß lediglich funktionieren und Gewinn abwerfen. Die eigentlichen Herren eines solchen Systems, sofern es sich um einen parlamentarischen Staat handelt, sind laut Weber die Führer der Parteien. Da gegenwärtig alle möglichen Gesetze in großem Stil gebrochen werden, etwa bei der laufenden illegalen Masseneinwanderung oder fast allen EU-Regelungen, hat die bürokratische Herrschaft ihre Legitimität verloren. Auch von besonderer „fachlicher Kompetenz“ kann man bei den gegenwärtigen Ministern nicht wirklich sprechen. Die verkrusteten Altparteien bringen eben nicht mehr die besten Köpfe, sondern nur noch die angepaßtesten Apparatschiks nach oben.

Der zweite Typus ist die traditionelle Herrschaft. Sie legitimiert sich kraft des „Glaubens an die Heiligkeit der von jeher vorhandenen Ordnungen und Herrengewalten“. Hier ist die Reinform das „Patriarchat“ in Sippen- und Stammesgesellschaften. Eine andere Ausformung ist die ständische Ordnung. Natürlich gehört auch jede Form der Monarchie dazu. Den traditionellen Herrschern folgt man „kraft ihrer durch Herkommen geheiligten Eigenwürde“, aus „Pietät“. Im Westen gibt es solche Herrschaftsformen nicht mehr.

Die dritte Form von als legitim empfundener Herrschaft, die „charismatische“, gründet sich auf „Gnadengaben“ des Führers. Die reinsten Typen solcher Herrscher sind der „Prophet“, der „Kriegsheld“ und der „große Demagoge“. In westlichen Demokratien kommt eigentlich nur letzterer in Frage. Er herrscht „Macht des Geistes und der Rede“. Sowohl Kanzler Faymann als auch Präsident Fischer sind wohl eher das exakte Gegenteil.

Weber räumt ein, daß diese Typen selten in Reinform auftreten. Je mehr Legitimitätsformen zusammenkommen, desto stabiler ist die Herrschaft. Beispielsweise wäre eine allseits anerkannte ständische Monarchie mit einem beliebten charismatischen König und einem perfekt funktionierenden Beamtenstaat, der Rechtssicherheit und Wohlstand garantiert, eine sehr stabile Herrschaft. Bei uns jedoch wird alles Traditionelle verdammt, die politische Kaste besteht überwiegend aus faden Dutzendgesichtern, die wichtigsten Gesetze werden gebrochen und demokratische Grundprinzipien verbogen. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis dieses System zusammenbricht, weil es vom Volk jede Legitimität abgesprochen bekommt.

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